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   OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04   

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https://dejure.org/2004,9479
OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04 (https://dejure.org/2004,9479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2004 - 5 U 146/04 (https://dejure.org/2004,9479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2004 - 5 U 146/04 (https://dejure.org/2004,9479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 490
    Zur Frage, ob eine geltend gemachte Vorfälligkeitsentschädigung auch von einer "engen Sicherungszweckerklärung" erfasst ist

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Grundschuld-Zweckerklärung umfasst auch Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Grundschuld-Zweckerklärung umfasst auch Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung -

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2005, 1265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss derjenige, der zur Sicherung eines fremden Darlehens an seinem eigenen Grundstück eine Grundschuld zugunsten des Darlehensgebers bestellt, billigerweise nicht damit rechnen, dass ohne eine besondere und mit ihm ausgehandelte Vereinbarung die Grundschuld für alle zukünftigen Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung zwischen dem Darlehensschuldner und dem Darlehensgläubiger dient (BGH, WM 1982, 290; WM 1995, 1397, 1636).
  • BGH, 08.10.1996 - XI ZR 283/95

    Pflicht des Darlehensgebers zur anteiligen Erstattung des Disagios bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04
    Kündigt die Bank wegen Vertragsuntreue (Zahlungsverzuges) des Darlehensnehmers, handelt es sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung um einen echten Schadensersatzanspruch aus pVV oder §§ 280 ff. BGB n.F. (vgl. BGH, ZIP 1996, 1895; Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, 2003, Rz. 20, mit Nachw. aus der Rspr.).
  • OLG Rostock, 18.01.2001 - 1 U 64/99

    Zur Absicherung von Ansprüchen auf Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2004 - 5 U 146/04
    Allerdings hat das OLG Rostock (Urteil vom 18.01.2001, WM 2001, 1377 ff.) ausgeführt, der Sicherungszweck einer zur Kreditsicherung bestellten Grundschuld und einer damit verbundenen Unterwerfungserklärung erfasse nicht in jedem Fall auch den vom Kreditinstitut wegen Nichtabnahme des Kredits geltend gemachten Nichterfüllungsschaden (Vorfälligkeitsentschädigung).
  • LG Bonn, 24.03.2022 - 17 O 209/21
    Denn die Vorfälligkeitsentschädigung bemisst sich bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts (vgl. MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl. 2019, § 502 Rn. 1), ohne dass es auf deren dogmatische Einordnung als Schadenersatzanspruch (so etwa OLG Nürnberg, Beschluss v. 21.10.2014-14 U 916/13; OLG Hamm, Urteil v. 06.12.2004 - 5 U 146/04, jeweils zitiert nach juris) ankäme.
  • OLG Nürnberg, 21.10.2014 - 14 U 916/13
    3 2. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung nach § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB handelt es sich um einen gesetzlich normierten Schadenersatzanspruch (so OLG Hamm v. 6.12.2004 - 5 U 146/04, WM 2005, 1265; Krepold, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2011, § 79 Rn. 66; Palandt/Weidenkaff; § 490 BGB Rn. 8).
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